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In Wahlausschreibungen wird neben dem Wahltag auch der Stichtag für die jeweilige Wahl angegeben. Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Er liegt üblicherweise mehrere Wochen vor dem Wahltag.
So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde nach der Anzahl der Bürgerinnen/Bürger, die am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.
Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Auch für die Durchführung von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen wird ein Stichtag bestimmt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion