Gemeindeförderung für SOLARANLAGEN
Mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss wurde am 12. Mai 2005 die Förderung von Solaranlagen im
Gemeindegebiet Bruck am Ziller beschlossen.
o Die Gewährung der Förderung ist an die Landesförderung gebunden.
o Der Betrag wird mit € 30,-- pro m² Kollektorfläche festgesetzt.
o Maximale Förderung für 20 m² pro Förderungswerber
o Der Antrag um Gewährung der Förderung ist durch Vorlage der gewährten Landesförderung und
Nachweis über die Größe der Kollektorfläche bei der Gemeinde Bruck am Ziller einzubringen!
Gemeindeförderung für PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Mit mehrheitlichem Gemeinderatsbeschluss wurde am 09. Oktober 2013 die Förderung von Photovoltaikanlagen
im Gemeindegebiet Bruck am Ziller beschlossen und zuletzt mit einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom
17. Dezember 2021 die Förderrichtlinien angepasst.
o Der Förderbetrag wird mit € 80,-- pro kWp Anlagenleistung festgesetzt (max. 7 kWp).
o Es werden maximal 7 kWp Anlagenleistung pro Standort für eine Photovolatikanlage gefördert -
unabhängig von der Gesamtanlagenleistung.
o Die Gewährung der Förderung ist an keine irgendwelche andere Förderung gebunden.
o Die Förderung wird nur für Anlagen gewährt, die gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung
errichtet wurden.
Die allenfalls erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen haben vollständig vorzuliegen.
o Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist durch Vorlage des Nachweises über die Anlagenleistung und
einer Abnahmebestätigung durch einen Fachbetrieb bei der Gemeinde Bruck am Ziller einzubringen.
o Diese Richtlinien sind für Anträge, die ab dem 01.01.2022 eingebracht werden, anzuwenden.
Gemeindeförderung für ELEKTROFAHRRÄDER (E-BIKES)
Eine Förderung für Elektrofahrräder bzw. E-Bikes wir in unserer Gemeinde NICHT gewährt!
SPORTFÖRDERUNG für Privatpersonen der Gemeinde Bruck am Ziller
Förderung von sportlichen Aktivitäten für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Förderhöhe: € 25,00 pro Person und Kalenderjahr - einmal pro Kind und Kalenderjahr
Stichtag: Die Förderung startet mit 01. Jänner 2023 (Belegdatum) und kann dann für das laufende Kalenderjahr
bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Voraussetzungen: Nachweis über Vereinszugehörigkeit bzw. Bestätigung der Teilnahme an offiziellen Sportkursen;
Gefördert werden ausschließlich eingetragene Vereine oder Saisonkarten.
Für die Auszahlung der Fördermittel ist die Vorlage eines Einzahlungsbeleges oder einer Zahlungsbestätigung
vom jeweiligen Verein oder Betrieb erforderlich.
Die Förderperson muss seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bruck am Ziller
gemeldet sein.
Antragstellung: Über ein eigenes Formular (siehe unten), welches im Gemeindeamt erhältlich ist,
oder HIER heruntergeladen werden kann.
Dem Formular ist ein Einzahlungsbeleg bzw. eine Zahlungsbestätigung beizufügen.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in bar direkt im Gemeindeamt nach Vorlage der Belege und des Antragsformulares.
MIETZINS- und ANNUITÄTENBEIHILFE
Die Gemeinde Bruck am Ziller beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes.
Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe wird an eigenberechtige österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne
der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger)
gewährt, die sich rechtmäßig in Tirol aufhalten und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde den
Hauptwohnsitz haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit
Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.
Die gesamten Richtlinien für die Gewährung liegen im Gemeindeamt auf oder können hier abgerufen werden!